Das Bundeskabinett hat heute einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zugestimmt,
nach der der Mindestlohn ab 01.01.2019 auf 9,19 Euro, im Jahr 2020 auf 9,35 Euro steigt.
Bitte beachten Sie:
Minijobber können ab 01.01.2019 nur noch 48 Stunden beschäftigt werden ohne über die 450 €
Grenze zu geraten. Bitte sprechen Sie uns darauf an
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